Allgemeine Geschäftsbedingungen des MSBB-Instituts
Stand April 2023
Hinweis: Obwohl im folgenden Text für Personenbezeichnungen aufgrund der Einfachheit durchweg die weibliche Sprachform verwendet wird, sind selbstverständlich Frauen und Männer gleichermaßen gemeint.
§ 1 Geltung
Das MSBB-Institut – nachfolgend „Institut“ genannt – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten für alle Veranstaltungen, Seminare und Kurse des Instituts (z.B. Weiterbildungen zum MSBB-Präventionscoach, Online-Weiterbildungen, Kompaktseminare, Orientierungsseminare, berufsbegleitende Weiterbildungen)
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Für alle Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.
Sofern das Institut die Anmeldung akzeptiert, bestätigt es dies Textform. Mit dieser Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zustande.
§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Verzug
(1) Sofern keine andere Zahlungsfrist bestimmt wird, ist binnen zwei Wochen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und Rechnung die in der Rechnung ausgewiesene Zahlung bzw. Anzahlung zu leisten.
(2) Wurde zunächst nur eine Anzahlung verlangt, wird die vollständige Kursgebühr, soweit nichts anderes vereinbart, spätestens 1 Tag vor Kursbeginn fällig.
(3) Die Teilnehmerin gerät ohne weiteres in Verzug, wenn sie die Kursgebühr nicht bis zum einschlägigen Fälligkeitsdatum entrichtet. Einer Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB).
§ 4 Widerrufsrecht
Wenn die Teilnehmerin Verbraucherin ist, steht ihr gemäß § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu. Über die Einzelheiten dieses Widerrufsrechts und über die Widerrufsfolgen wird sie in der Teilnahmebestätigung belehrt.
§ 5 Umfang der Nutzungsrechte des Teilnehmers
(1) Das Institut räumt dem Teilnehmer für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Services nach Maßgabe des Vertrages zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf den Zweck des E-Learnings beschränkt.
(2) Sämtliche Rechte an den Services verbleiben beim Institut. Die Teilnehmerin ist nicht berechtigt, die E-Learning-Videos oder sonstige Inhalte des Instituts auf eigene Rechner oder sonst außerhalb des Serversystems des Instituts zu kopieren.
(3) Die Teilnehmerin darf die E-Learning-Videos und sonstige Inhalte des Instituts nicht an Dritte weitergeben (d.h. weder veräußern, noch vermieten oder verleihen) und Dritten nicht zugänglich machen.
(4) Die Teilnehmerin darf die die E-Learning-Videos und sonstige Inhalte des Instituts nicht übersetzen, abändern, bearbeiten, dekompilieren, zurückentwickeln oder disassemblieren. Gesetzlich zwingende Rechte unter dem Urhebergesetz bleiben unberührt.
§ 6 Rücktritt des Instituts
(1) Das Institut ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
eine fällige Zahlung von der Teilnehmerin nicht geleistet wird und eine diesbezüglich gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist oder
höhere Gewalt oder andere vom Institut nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder
für einen Kurs die erforderliche Mindestteilnehmerinnenzahl nicht erreicht wird.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform.
(2) Im Falle eines Rücktritts gemäß Absatz 1 werden bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich des § 11 ausgeschlossen.
(3) Waren im Zeitpunkt des Rücktritts vom Institut bereits Teilleistungen erbracht, hat das Institut Anspruch auf eine anteilige Kursgebühr.
§ 7 Austausch der Lehrperson, Terminverschiebung
(1) Die Teilnehmerin hat keinen Anspruch darauf, dass eine Veranstaltungsreihe oder Teile hiervon von einer bestimmten Lehrperson durchgeführt wird. Für den Fall, dass eine Lehrperson ausfällt, wird das Institut für gleichwertigen Ersatz sorgen.
(2) Das Institut behält sich vor, aus wichtigem Grund – z. B. plötzlicher Ausfall einer Lehrperson – eine geplante Veranstaltung ober Veranstaltungsreihe ganz oder teilweise kurzfristig zu verschieben. Das Institut wird die Teilnehmerin hierüber unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten.
§ 8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden Vertragsleistungen wegen Krankheit der Teilnehmerin oder wegen anderer vom Institut nicht zu vertretender Gründe nicht in Anspruch genommen, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Kursgebühr. Wir empfehlen vor Kursantritt die Buchung einer Seminarversicherung.
§ 9 Zertifikat
(1) Die Erteilung eines Zertifikats, durch das eine Teilnehmerin seitens des Instituts autorisiert wird, MSBB zu unterrichten, dient der Qualitätssicherung. Ein solches Zertifikat kann daher nur dann erteilt werden, wenn die Teilnehmerin persönlich und fachlich qualifiziert ist und die besonderen Anforderungen für die MSBBL-Lehrerinnen Weiterbildung erfüllt.
(2) Im Falle von Zahlungsrückständen darf das Institut die Erteilung des Zertifikats bis zum vollständigen Rechnungsausgleich verweigern.
§ 10 Dauerschuldverhältnis, Kündigung
(1) Soweit bei Veranstaltungen oder Kursen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (insbesondere also bei berufsbegleitenden Weiterbildungen), ein Dauerschuldverhältnis begründet wird, endet der Vertrag mit vollständiger Erfüllung der beiderseitigen Vertragspflichten. Bei Kursen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Seiten unberührt. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch das es Instituts gilt es auch, wenn sich herausstellt, dass die Teilnehmerin aus in ihrer Person liegenden Gründen die Weiterbildung nicht erfolgreich absolvieren kann. Die außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(3) Hinsichtlich der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen des Instituts bleibt die Zahlungspflicht der Teilnehmerin von einer außerordentlichen Kündigung unberührt. Für den Fall eines Verschuldens steht beiden Seiten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen frei.
§ 11 Haftung
(1) Das Institut haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Instituts, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Instituts, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Instituts auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen
(2) Für selbstverschuldete Schäden der Teilnehmerinnen haftet das Institut nicht.
§ 12 Datenschutz, Verbraucherschlichtung
(1) Das Institut verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen nur, soweit das zur Vertragsbegründung und Vertragsabwicklung, zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben oder im öffentlichen Interesse erforderlich ist.
(2) Das Institut ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Erfüllungsort – Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem jeweiligen Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz des Instituts in 37688 Beverungen.
(2) Hat die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz des Instituts nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt die Teilnehmerin ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss nach außerhalb Deutschlands oder ist ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für Klagen gegen die Teilnehmerin ebenfalls der Sitz des Instituts. Ausschließliche Gerichtsstände, z. B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.